Das Firmenportrait der Gräub Auto Center AG

Gräub darf bereits auf eine über 44-jahrige bewegte und spannende Firmengeschichte zurückblicken.

1978 begann Walter Gräub in Aarau den Aufbau einer Carrosserie-Werkstatt, in welche alle Arten von Carrosserie-Schäden an Fahrzeugen jeglicher Marken behoben wurden. Die tadellosen Instandstellungen liessen das Unternehmen Gräub zur Vertrauens-Carrosserie von diversen renommierten Versicherungen avancieren. Wenige Zeit später wurde der Werkstatt auch ein Garagen-Betrieb angegliedert.

1985 wurde der Abschleppservice ins Leben gerufen. Seit nun mehr als 20 Jahre können in Panne geratene Kunden die Dienste der Firma Gräub während 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden pro Tag in Anspruch nehmen.

1988 konnte das junge Unternehmen die Chrysler-Jeep A-Markenvertretung übernehmen und 1991 die Verkaufslokalitäten im Neubau des Gräub-Gewerbehauses einweihen.

1993 wurde erstmals ein Chrysler Voyager zum Behinderten-Fahrzeug umgebaut. Der Bereich ReMobil wird seither stetig erweitert.

2002 Gräub wird offizielle Ford A-Markenvertretung.

2008 zieht Gräub - inzwischen offizieller Partner von Ford, Chrysler, Jeep, Dodge und Lancia - mit rund 53 Mitarbeitenden in den grosszügigen, topmodernen Neubau in Oberentfelden. Der neue Standort im verkehrstechnisch hervorragend erreichbaren Industriegebiet Oberentfelden bietet alles, damit die Gräub Auto Center AG ihren Status als eines der führenden Autohäuser der Region festigen kann.

Als Garagen- und Carrosseriebetrieb handeln wir mit einem umfassenden Umweltmanagementsystem konsequent im Sinne einer besseren Umwelt. Neben einer möglichen schadstofffreien Betreibung unserer Infrastruktur verpflichtet wir uns auch, durch gezielte Massnahmen das Umweltbewusstsein rund um das Automobil zu verbessern. Im Februar 2011 wurden wir erfolgreich auditiert und erhielten das Zertifikat für das Eco Service Label ISO 14024.

2013 wurde Gräub ReMobil aarau west ein Profitcenter von Gräub Auto Center AG. Da vierköpfige Team nimmt sich Ihrer Problematik und Ihren Wünschen an, erledigt sämtliche Abklärungen bei der IV/SUVA und führt die erforderlichen Umbauten aus.

Im 2018 feierte Gräub Auto Center AG ihr 40-jähriges Bestehen und beschäftig heute rund 51 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davon 9 Auszubildende in den Bereichen Automobil-Mechatronik, Carrosserie Spenglerei und Malerei sowie Detailhandel Autoteile Logistik.

Unsere Mitarbeiter

    • Walter Gräub

    • Verwaltungsratspräsident
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    • Reto Gräub

    • Geschäftsführer
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    • Beatrice Fischer

    • Leiterin HR, Administration & Marketing
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    • Markus Baur

    • Leiter Finanzbuchhaltung
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    • Ursin Timothy Andri Basler

    • Mediamatiker
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    • Jesse Sivanesan

    • Verkaufsleiter
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    • Dejan Gajic

    • Verkaufsberater Ford + Occasionen
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    • Cavegn Sandro

    • Verkaufsberater Ford + Occasionen
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    • Jeannette De Filippo

    • Verkaufsassistentin / Empfang
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    • Karin Sabo

    • Verkaufsassistentin / Empfang
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    • Christian Hauenstein

    • Serviceleiter und Kundendienstberater Ford
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    • Beat Zimmermann

    • Leiter Carrosserie
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    • Marc Deubelbeiss

    • Kundendienstberater Carrosserie
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    • Kevin Eichenberger

    • Leiter ReMobil
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    • René Diethelm

    • Leiter Kundenberatung ReMobil
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    • Urs Zimmerli

    • Leiter Ersatzteillager
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    • Philipp Bigler

    • Ersatzteilverkäufer
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    • Sergio Casale

    • Lehrling DHF Ersatzteillager
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    • Limpyreak Chak

    • Lehrling DHF Ersatzteillager
    •  
    • Willy Büchi

    • Kurierdienst
    •  
    • Marcel Läubli

    • Werkstattchef ReMobil
    •  
    • Yannik Glauser

    • ReMobil-Techniker
    •  
    • Tim Fischer

    • Remobil-Techniker
    •  
    • Björn Brugger

    • Werkstattchef Spenglerei
    •  
    • Bruno Hänggeli

    • Stv. Werkstattchef, Carrosserie-Spengler
    •  
    • Salvatore Sorrentino

    • Carrosserie-Spengler
    •  
    • Simone Ghebre

    • Carrosserie-Spengler
    •  
    • Astrit Ukaj

    • Carrosserie-Spengler
    •  
    • Remo Neumann

    • Lehrling Carrosserie-Spengler
    •  
    • Joel Robin Elsasser

    • Lehrling Carrosserie-Spengler
    •  
    • Harry Hunziker

    • Werkstattchef Malerei
    •  
    • Marc Beyeler

    • Stv. Werkstattchef / Carrosserie-Lackierer
    •  
    • Hansruedi Sommer

    • Carrosserie-Lackierer
    •  
    • Qendrim Morina

    • Carrosserie-Lackierer
    •  
    • Günter Schneider

    • Carrosserie-Lackierer
    •  
    • Larissa Stäger

    • Carrosserie-Lackiererin
    •  
    • Fabio Pallone

    • Leiter Fahrzeugaufbereitung
    •  
    • Cristoforo Iacopelli

    • Finish, Fahrzeugreinigungen
    •  
    • Jaya Weerasinghe

    • Finish, Fahrzeugreinigungen
    •  
    • Marius Aeschlimann

    • Werkstattchef / Automobildiagnostiker / Ausbildner
    •  
    • Gino Beimler

    • Automobil-Diagnostiker
    •  
    • Julius Berning

    • Automechaniker
    •  
    • Fabian Bürgi

    • Automobil-Mechatroniker
    •  
    • Julian Hübner

    • Automobil-Mechatroniker
    •  
    • Luca Landert

    • Automobil-Mechatroniker
    •  
    • Marco Mangiola

    • Automobil-Mechatroniker
    •  
    • Leandro Abbatiello

    • Lehrling Automobil-Mechatroniker
    •  
    • Dario Fankhauser

    • Lehrling Automobil-Mechatroniker
    •  
    • Silvan Rumo

    • Lehrling Automobil-Mechatroniker
    •  
    • Markus Koller

    • Lehrling Automobil-Mechatroniker
    •  
    • Pascal Amstutz

    • Verantwortlicher Unterhalt und Dienste
    •  
    • Daniel Stillhard

    • Mitarbeiter Unterhalt und Dienste
    •  
    • Elio Congedi

    • Lehrling Carrosserie-Spengler
    •  
    • Sascha Herbst

    • Lehrling Carrosserie-Lackierer
    •  

Unser Leitbild

Unser Leitbild finden Sie in hier

Offene Stellen

    • Automobilfachmann / Fachperson Fahrzeugumbau 100%

    • (m/w/d)

Datenschutz

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Die Webseite ermöglicht Ihnen den Erwerb von Produkten oder das Einholen von Angeboten zu Produkten und Dienstleistungen wie Motorversicherungen, Fahrzeugleasing oder -vermietung oder Zubehör. Manche dieser Produkte und/oder Dienstleistungen werden durch Partner von Ford zu Verfügung gestellt, die zur Ausführung Ihrer Anfrage weitere persönliche Informationen von Ihnen erheben werden. Unsere Partner werden die von ihnen gesammelten persönlichen Informationen wie in ihren Datenschutzerklärungen oder wie bei der Erhebung Ihrer persönlichen Informationen dargelegt wird verwenden.

Zusätzlich zu dieser Richtlinie, verfügen manche Ford-Produkte und -Dienstleistungen (einschliesslich mancher Ford-Apps) über ihre eigenen Datenschutzrichtlinien, in denen die Verwendung Ihrer persönlichen Informationen im jeweiligen Kontext detaillierter dargelegt wird. Sie können auch über das Benutzerhandbuch oder die zugehörige App (wo verfügbar) herausfinden, welche Informationen Ihr Fahrzeug sammelt und verwendet.

Mit wem wir Ihre persönlichen Informationen teilen

Ihre persönlichen Informationen werden möglicherweise weitergeleitet an:

  • Firmen oder andere Unternehmen, die wir mit der Ausführung von Dienstleistungen beauftragt haben, wie zum Beispiel Web-Hosting-Unternehmen, E-Mail-Anbieter, Analyse-Dienstleister, Eventdienstleister und Informationstechnologieanbieter;
  • Firmen oder andere Unternehmen, für die Sie uns Ihr Einverständnis zur Weiterleitung Ihrer persönlichen Daten erteilt haben oder um deren Weiterleitung Sie uns gebeten haben;
  • Händler und unsere Partner, wenn dies notwendig ist, um Ihnen ein Produkt oder eine Dienstleistung bieten zu können;
  • jegliche Strafverfolgungsbehörde, Gericht, Regulierungsbehörde, Regierungsbehörde oder Dritte, wenn wir dies zur Einhaltung rechtlicher oder regulatorischer Verpflichtungen oder den Schutz unserer Rechte, der Rechte Dritter oder den persönlichen Schutz Einzelner oder die Aufdeckung, die Vermeidung oder sonstige Behandlung von Betrugs- oder Sicherheitsproblemen für notwendig befinden; oder
  • jegliche Dritte, die alle oder im Wesentlichen alle unsere Aktiva und Geschäfte erwirbt bzw. an die wir selbige übertragen. Im Falle eines solchen Verkaufs oder Transfers, werden wir angemessene Anstrengungen unternehmen, um zu versuchen, die Handhabung Ihrer persönlichen Informationen gemäss dieser Richtlinie durch die Entität, an die wir Ihre Daten übertragen, sicherzustellen.

Ford und Gräub Auto Center AG können Ihre persönlichen Informationen zudem an Ford Credit, Ford Motor Company, andere Unternehmen der Ford Motor Company Group weltweit und deren Dienstleister übertragen. Wir stellen beim Transfer Ihrer persönlichen Daten sicher, dass diese gemäss der in dieser Richtlinie beschriebenen Zwecke verwendet werden. Eine Liste der Unternehmen innerhalb der Ford Motor Company Group ist unter www.de.ford.ch verfügbar.

Internationaler Transfer Ihrer persönlichen Informationen

Ihre persönlichen Informationen werden gemäss der Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz der Schweiz behandelt und können sowohl in den Europäischen Wirtschaftsraum («EWR») als auch in Länder ausserhalb des EWR (einschliesslich der USA) übermittelt werden. Beim Transfer Ihrer persönlichen Informationen ausserhalb des EWR werden wir gemäss unserer rechtlichen Verpflichtungen angemessene Sicherheitsmassnahmen ergreifen, um unabhängig vom Zielland den angemessenen Schutz Ihrer persönlichen Informationen zu gewährleisten. Diese Sicherheitsmassnahmen können vertragliche Zusicherungen von jeglichen Dritten mit Zugriff auf Ihre persönlichen Daten umfassen, die den Schutz Ihrer persönlichen Informationen durch Normen, die denen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten innerhalb des EWR entsprechen, sicherstellen.

Welche persönlichen Informationen werden wir verwenden?

Gräub Auto Center AG sammelt persönliche Informationen von der Website:

  • beim Ausfüllen von Formularen (zum Beispiel, wenn Sie eine Probefahrt anfordern).
  • Die Website ermöglicht Ihnen das teilen persönlicher Informationen, einschliesslich:
  • Ihres Namens und Ihrer Kontaktinformationen (wie Ihrer Adresse, Telefonnummer(n) und E-Mail-Adresse) und Informationen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrem Arbeitgeber, falls Sie im gewerblichen Kontext anfragen.
  • Informationen zu Ihrem Fahrzeug (einschliesslich Ihrer Fahrzeug-Identifizierungsnummer («FIN»), Fahrzeugkennzeichen, Modell, Alter und Kilometerstand);
  • der Produkte und Dienstleistungen, für die Sie sich interessieren; und
  • Ihrer Kontakt- und Marketingpräferenzen.

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Wie verwenden wir Ihre persönlichen Informationen?

Wir verwenden die persönlichen Informationen von der Website, um:

  • Ihre Anfragen zu erfüllen und zu bearbeiten (zum Beispiel, um Ihnen die Buchung von Probefahrten oder Kontaktaufnahme);
  • unser Unternehmen und unsere Beziehung zu Ihnen zu verwalten und zu verbessern;
  • Ihnen Marketingmaterial zu schicken, das Ihren Kommunikationspräferenzen entspricht;
  • unsere rechtlichen und regulatorischen Verantwortlichkeiten zu erfüllen, auf rechtliche Prozesse oder Informationsanfragen durch Regierungsbehörden oder andere Dritte zu reagieren, um Straftaten und Betrug zu verhindern und aufzudecken oder um Ihre, unsere oder die Rechte anderer zu schützen; und

Wir können Ihre persönlichen Informationen kombinieren und analysieren, um:

  • unsere Produkte, Prozesse, Dienstleistungen und Marketing- und Geschäftsstrategien besser verstehen, entwickeln und verbessern zu können;
  • unsere Produkte und Dienstleistungen für Sie zu personalisieren;
  • unsere Kunden besser zu verstehen; und
  • unsere Beziehung zu Ihnen zu verwalten und zu verbessern.

Dazu könnte zum Beispiel die Information über unsere Vertriebsstrategie, die Bewertung der Effektivität unseres Marketings und unseres Kundendienstes, die Durchführung von Marktanalysen und das Identifizieren von für Sie möglicherweise interessanten Produkten und Dienstleistungen sowie die Kontaktaufnahme mit Ihnen, um Sie über solche Produkte und Dienstleistungen zu informieren, gehören.

Wir speichern Ihre persönlichen Informationen so lange in identifizierbarer Form, wie es zur Erfüllung der Zwecke, zu denen sie gesammelt wurden, und zur Einhaltung unserer rechtlichen Verpflichtungen notwendig ist. Dies bedeutet im Allgemeinen die Speicherung Ihrer persönlichen Informationen bis zum Eintritt einer der folgenden Situationen:

  • Ihre persönlichen Informationen werden begründeterweise zur Erbringung Ihrer gewünschten Dienstleistung benötigt;
  • Ihre persönlichen Informationen werden begründeterweise zum Schutz und zur Verteidigung unserer Rechte oder unseres Eigentums benötigt (dies entspricht im Allgemeinen der Länge den entsprechenden gesetzlichen Verjährungsfristen); oder
  • wir sind auf sonstige Art und Weise durch entsprechende Gesetze oder Bestimmungen dazu verpflichtet, ihre persönlichen Informationen zu speichern.

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verwendung Ihrer persönlichen Informationen?

Es gibt verschiedene Rechtsgrundlagen, auf die wir uns bei der Verwendung Ihrer persönlichen Informationen stützen und wir werden Ihre persönlichen Informationen in den folgenden Situationen sammeln und verwenden:

  • wenn die Verwendung Ihrer persönlichen Daten durch uns zur Ausführung eines mit Ihnen geschlossenen Vertrags oder Verträgen oder zur Durchführung von Ihnen verlangten Schritten vor Abschluss eines Vertrags notwendig ist. Diese Verträge könnten die Bedingungen, zu denen Sie in einen Wettbewerb eintreten, oder Vereinbarungen, die Sie für Dienstleistungsprodukte eingehen, umfassen. Zum Beispiel dann,
  • wenn die Verwendung Ihrer persönlichen Daten durch uns innerhalb unserer berechtigten Interessen oder innerhalb der berechtigten Interessen der Organisation liegt, mit der wir Ihre persönlichen Informationen geteilt haben und wir den Schutz Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Rechte bezüglich dieser Informationen sichergestellt haben. Wir stützen uns beispielsweise auf diese Rechtsgrundlage, falls wir Gräub Auto Center AG Ihre persönlichen Daten zu folgenden Zwecken nutzen: um unsere (oder ihre) Produkte, Dienstleistungen und/oder Marketingstrategien zu verstehen und zu verbessern, zu Forschungszwecken, um unsere Beziehung mit Ihnen zu verwalten und zu verbessern und zu administrativen Zwecken, um herausfinden zu können, welche Informationen, Produkte und Dienstleistungen Sie wahrscheinlich interessieren und Ihnen Informationen, Angebote und Online-Werbungen zu diesen Produkten oder Dienstleistungen zuzuschicken oder zu zeigen, mit dem Zweck Ihr Erlebnis unserer Produkte und Dienstleistungen für Sie zu personalisieren, um sicherzustellen, dass unsere Produkte und Dienstleistungen gemäss der sie betreffenden Gesetze und Geschäftsbedingungen geliefert und verwendet werden und, wo notwendig, um unsere oder die Rechte und das Eigentum anderer zu schützen und zu verteidigen oder um Betrugs-, Sicherheits- oder Datenschutzprobleme zu identifizieren, zu vermeiden oder auf andere Art anzugehen;
  • wenn wir es für notwendig erachten, Ihre persönlichen Informationen zur Erfüllung einer rechtlichen oder regulatorischen Verpflichtung, die uns betrifft, zu verwenden;
  • unter bestimmten Umständen, wenn wir dies zum Schutz der Sicherheit einer Person oder deren wesentlichen Interessen für notwendig erachten; und

Wir werden uns in jeder Weise bemühen, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Allerdings kann dem die jeweilige Rechtsprechung, vor allem in Bezug auf Sicherheitsaspekte oder finanzielle Regelungen (z. B. im Zusammenhang mit Ford Credit) entgegenstehen.

Falls Sie dem Empfang von Marketing-Kommunikationsmaterialien von Gräub Auto Center AG zugestimmt haben, können Sie Ihre Meinung jederzeit ändern. Falls Sie kein Marketing-Kommunikationsmaterial erhalten möchten, schreiben Sie bitte an:

Gräub Auto Center AG

Industriestrasse 39 5036Oberentfelden

Oder per E-Mail an:

info@graeub.ch

Andere Webseiten und soziale Netzwerke

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Aktualisierungen dieser Datenschutzrichtlinie

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Garagenbetriebes Gräub Auto Center AG (nachfolgend „Garagenbetrieb“) im Hinblick auf Reparatur- resp. Serviceleistungen und damit für die von seiten des Garagenbetriebes resp. seiner Mitarbeiter durchgeführten Arbeiten an Motorfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten, deren Teilen sowie hinsichtlich der Erstellung von Kostenvoranschlägen.

Stand: März 2015

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Garagenbetrieb und dem Kunden im Rahmen des Werkstattbesuches und damit insbesondere das Rechtsverhältnis im Hinblick auf im vorgenannten Betrieb vorgenommenen Reparatur- resp. Serviceleistungen.

Im Hinblick auf die bessere Lesbarkeit der vorliegenden AGB wird in den nachfolgenden Ausführungen der Einfachheit halber stets nur die männliche Form verwendet, die weibliche Form ist damit immer mit eingeschlossen.

2. Einbezug der vorliegenden AGB

Die jeweils aktuellste Version der AGB des Garagenbetriebes ist auf der Homepage des Betriebes aufgeschaltet und liegt ebenso in gedruckter Form beim Empfang und/oder beim Kundendienstschalter des Garagenbetriebes zur Einsicht- und Mitnahme auf. Ebenso sind die AGB beim Kundendienst angeschlagen und für den Kunden der Werkstatt folglich jederzeit einsehbar. Die vorliegenden AGB sind damit ausreichend in das Vertragsverhältnis zwischen Garagenbetrieb und seinen Kunden einbezogen.

Der Kunde erkennt die vorliegenden AGB mit Auftragserteilung als Vertragsbestandteil an.

Die Geltung und damit der Einbezug abweichender und/oder ergänzender AGB des Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn der Garagenbetrieb diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

3.Auftragserteilung

Der Kunde hat die zu reparierenden Mängel resp. die am Fahrzeug zu erbringenden Leistungen zuhanden des zuständigen Mitarbeiters des Garagenbetriebs so genau wie möglich zu bezeichnen und den gewünschten Fertigstellungstermin abzusprechen.

Soweit erforderlich, wird das vom Kunden überlassene Fahrzeug ohne expliziten Auftrag desselben zusätzlich auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Soweit technisch möglich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten temporär verschlüsselt gesichert. Unabhängig davon geht der Garagenbetrieb davon aus und empfiehlt entsprechend dem Kunden, Daten und individuelle Einstellungen im Fahrzeug gemäss Betriebsanleitung zu sichern, um einen allfälligen Datenverlust zu vermeiden. Für einen derartigen Datenverlust hat der Garagenbetrieb folglich nicht einzustehen.

Soweit sich im Rahmen der Ausführungen von Service- resp. Reparaturarbeiten zeigt, dass zusätzliche Arbeiten resp. Leistungen seitens des Garagenbetriebes erforderlich sind, welche im Rahmen der Fahrzeugübernahme durch den Garagenbetrieb nicht zu erwarten waren resp. vom Kunden nicht deklariert worden sind und kostenmässig 10% des Gesamtauftrages übersteigen, holt der Garagenbetrieb für diese Arbeiten vorgängig telefonisch die Zustimmung des Kunden ein. Dieser hat in der Folge dafür besorgt zu sein, dass dem Garagenbetrieb eine Telefonnummer zur Verfügung steht, auf welcher der Kunde während den üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist. Soweit der Garagenbetrieb den Kunden auch nach dreimaligem Versuch (mit zeitlichen Abständen von zumindest 15 Minuten) nicht erreichen kann, wird der Garagenbetrieb diese Arbeiten nur dann leisten, soweit diese im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges erforderlich sind. Soweit die zusätzlichen Arbeiten kostenmässig 10% des Gesamtauftrages nicht übersteigen, darf der Garagenbetrieb von der Zustimmung des Kunden ausgehen und muss nicht die vorgängige Zustimmung desselben einholen.

Der Garagenbetrieb ist ermächtigt, Unteraufträge an Drittunternehmen zu erteilen und Probefahrten sowie Übungsfahrten mit dem vom Kunden überlassenen Fahrzeug durchzuführen.

4. Preisangaben / Kostenvoranschlag

Auf Verlangen des Kunden vermerkt der Garagenbetrieb im Werkstattauftrag die Preise und Ansätze zzgl. MWSt., die bei der Durchführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten voraussichtlich zur Anwendung gelangen. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem werden die Arbeiten und Ersatzteile jeweils aufgeführt und mit dem jeweiligen Preis versehen. Der Garagenbetrieb ist an diesen Kostenvoranschlag für zehn Tage nach erfolgter Aushändigung gebunden und darf diesen – ohne vorgängige Zustimmung des Kunden – nicht um mehr als 10% überschreiten.

Wird aufgrund eines Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der Garagenbetrieb ist berechtigt, Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages dem Kunden zu berechnen, sollte der betreffende Auftrag letztlich nicht erteilt werden.

Ansonsten gelten die Preise und Ansätze, welche der Garagenbetrieb gemäss separater Preislisteverrechnet, soweit eine solche Liste nicht vorhanden ist, gelten die ortsüblichen Preise und Ansätze.

5. Zustellung und Abnahme des Fahrzeuges

Wünscht der Kunde die Abholung oder Zustellung seines Fahrzeuges, erfolgen diese auf seine eigene Rechnung und Gefahr.

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige oder Aushändigung resp. Übermittlung der Rechnung abzuholen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich diese Abholfrist auf zwei Arbeitstage.

Die Abnahme des Fahrzeuges durch den Kunden erfolgt im Garagenbetrieb, soweit nichts anderes vereinbart ist. Nutzen und Gefahr betreffend das Fahrzeug gehen mit der Bereitstellung desselben zur Abholung auf den Kunden über (so insb. auch im Hinblick auf Diebstahl und Beschädigung durch Dritte). Sofern der Kunde das Fahrzeug nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber zum Geschäftsschluss des vereinbarten Abholtages abholt, ist der Garagenbetrieb berechtigt, das Fahrzeug auf Gefahr und Verantwortung des Kunden außerhalb des jeweiligen Garagenbetriebes zu parken. Bei Abnahmeverzug kann der Garagenbetrieb ohne entsprechende vorgängige Mahnung des Kunden eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr pro Standtag berechnen, soweit das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände des Garagenbetriebes verbleibt.

6. Berechnung des Auftrages

In der Rechnung zuhanden des Kunden sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien gesondert ausgewiesen. Wird der Auftrag aufgrund eines Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufgeführt sind.

Der Kunde ist verpflichtet, im Fall der teilweisen oder vollständigen Nichtbegleichung der Rechnung durch eine Versicherungsgesellschaft resp. ausbleibender Garantie- oder Kulanzzusage eines Lieferanten / Importeurs, gleich aus welchem Grund, den geschuldeten Betrag vollständig und auf erste Anforderung gegenüber dem Garagenbetrieb zu begleichen.

Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Kunden spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung eingefordert werden, ansonsten der Garagenbetrieb von der Korrektheit derselben ausgehen darf.

7. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich bei Abnahme des Fahrzeuges und Aushändigung der Rechnung bar oder via EC zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung resp. Übersendung der betreffenden Rechnung.

Forderungen des Garagenbetriebes kann der Kunde mit eigenen Forderungen nur dann verrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder diesbezüglich ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht betreffend den zu bezahlenden Betrag kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit dieses auf Ansprüchen aus dem Auftrag als solchen beruht. Der Garagenbetrieb ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung d.h. einen Kostenvorschuss zu verlangen.

Ist der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, kann der Garagenbetrieb nach Verfall des Zahlungsziels von zehn Tagen ohne eine zusätzliche Mahnung einen Verzugszins von 5% vom Kunden einverlangen. Der Garagenbetrieb ist ebenso berechtigt, für übermittelte Mahnschreiben zuhanden des Kunden eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 pro Schreiben in Rechnung zu stellen.

8. Sachmangel / Gewährleistung

Der Kunde hat nach der Übernahme des Fahrzeuges dasselbe umgehend im Hinblick auf allfällige Mängel zu überprüfen. Ansprüche wegen Sachmängel hat der Kunde beim ausführenden Garagenbetrieb schriftlich spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Fahrzeugübernahme schriftlich zu rügen und damit geltend zu machen, bei verdeckten Mängeln innerhalb von sieben Arbeitstagen nach erstmaligem Auftreten des betreffenden Mangels. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Rüge, gelten die Arbeiten des Garagenbetriebes als genehmigt, sind damit jegliche Mängelrechte verwirkt. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm diesbezügliche Sachmängelansprüche nur zu, wenn der Kunde sich diese bei der Abnahme ausdrücklich vorbehält.

Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in zwei Jahren ab Abnahme des Fahrzeuges. Soweit ein fristgerecht gerügter Sachmangel vorliegt, der auf die Arbeiten resp. Leistungen des Garagenbetriebes zurückzuführen ist, steht dem Garagenbetrieb ein Nachbesserungsrecht zu. Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Soweit der Kunde allfällige Nachbesserungsarbeiten durch einen Drittbetrieb vornehmen lässt, fällt der Gewährleistungsanspruch vollumfänglich dahin, der Garagenbetrieb ist entsprechend auch nicht verpflichtet, Nachbesserungsarbeiten eines Drittbetriebes zu vergüten. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

Ausgewechselte Ersatzteile fallen in das Eigentum des Garagenbetriebes.

9. Haftung

Der Garagenbetrieb übernimmt keinerlei Haftung (weder vertraglich noch außervertraglich) ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist demnach – in gesetzlich zulässigem Umfang - ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist damit ebenso die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Garagenbetriebes für von ihnen durch leichte oder mittlere Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Garagenbetriebs resp. der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen etc. obliegt dem Kunden.

Unabhängig von einem Verschulden des Garagenbetriebes bleibt eine etwaige Haftung des Garagenbetriebes bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produktehaftpflichtgesetz und bei Personenschäden unberührt.

Die Haftung für den Verlust von Geld oder Wertsachen jeglicher Art im Fahrzeug, die nicht ausdrücklich seitens des Garagenbetriebes in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Es hat der Kunde demnach besorgt zu sein, dass im überlassenen Fahrzeug keine derartigen Wertsachen vorhanden sind.

Soweit das dem Garagenbetrieb überlassene Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist und der Kunde beabsichtigt, dieses ohne Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit wieder in Betrieb zu nehmen, steht es dem Garagenbetrieb zu, die Aushändigung des Fahrzeuges zu verweigern und/oder eine entsprechende (vorgängige) Meldung an die zuständige MFK zu machen. Soweit der Garagenbetrieb das verkehrsuntaugliche Fahrzeug trotz Hinweis auf die fehlende Verkehrstauglichkeit auf Bitte des Kunden demselben aushändigt, erfolgt die Herausgabe unter Ausschluss der Haftung in gesetzlich zulässigem Umfang und damit auf eigene Gefahr und Risiko des Kunden hin, ist diesem aufgrund des Hinweises des Garagenbetriebes bewusst, dass das Fahrzeug keinesfalls im betreffenden Zustand im Verkehr eingesetzt werden soll.

Der Kunde nimmt zudem zur Kenntnis, dass im Auftrag desselben vorgenommene individuelle Veränderungen am Fahrzeug, welche insbesondere dem Zweck dienen, die Leistung oder die Fahreigenschaften des Fahrzeugs zu verbessern (so beispielsweise das Aufbohren der Zylinder zur Hubraumvergrößerung, der Einbau von Kompressoren und Turboladern zur Aufladung, eine Lachgaseinspritzung oder der Einbau von Motoren mit größerem Hubraum) oder die Optik des Fahrzeuges zu verändern, die Werks- d.h. Fabrikgarantie beeinträchtigen resp. zum Verlust derselben führen können. Ebenso kann ein Tuning am Fahrzeug die Qualität des Fahrzeuges beeinträchtigen resp. aufgrund der erfolgten Leistungssteigerung zu Schäden am Fahrzeug und damit insbesondere Motor führen. In gesetzlich zulässigem Umfang wird folglich jegliche Haftung für Schäden wie Garantiebeeinträchtigungen, welche auf die gewünschten Tuningarbeiten zurückzuführen sind, vollständig ausgeschlossen.

Soweit der Kunde Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien dem Garagenbetrieb überlässt mit der Aufforderung, diese im Rahmen der Service- resp. Reparaturarbeiten zu verwenden, erfolgt die Verwendung derselben auf Risiko und Gefahr des Kunden hin. Der Garagenbetrieb hat hinsichtlich allfälliger Mängel an diesen Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien sowie durch diese Ersatzteile / Verbrauchsmaterialien herbeigeführten Schäden folglich nicht einzustehen – in gesetzlich zulässigem Umfang wird die diesbezügliche Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt / Retentionsrecht

Eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate gehen erst mit vollständiger Bezahlung des betreffenden Kaufpreises nebst allfälliger Zinsen und Kosten in das Eigentum des Kunden über. Der Garagenbetrieb hat in der Folge das Recht, entsprechende Einträge in das kantonale Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.

Der Garagenbetrieb hat das Recht, bis zur vollständigen Bezahlung (früherer oder aktueller) Forderungen aus durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen etc. das seitens des Kunden überlassene Fahrzeug im Sinne Art. 891 ff. ZGB zurückzubehalten. Soweit der Kunde die Ausstände auch nach dreimaliger Mahnung und entsprechendem in Aussicht stellen der Verwertung des betreffenden Fahrzeuges zur Tilgung der offenen Forderungen nicht bezahlt, steht dem Garagenbetrieb das Recht zu, das Fahrzeug freihändig zu versilbern ohne Einbezug des Betreibungsamtes. Der betreffende Verkaufserlös wird – nach Abzug aller offenen Forderungen und Kosten des Garagenbetriebes – dem Kunden ausgehändigt.

11. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Kundenbetreuung, der Kundeninformation und der Kundenbefragung (einschliesslich telefonischer und anderer Kundenzufriedenheitsumfragen) sowie zu Marketingzwecken einschliesslich der postalischen und elektronischen Werbung (z.B. per Email) durch den Garagenbetrieb sowie im Falle des Markenbetriebs durch die Importeurin des Fahrzeuges und/oder autorisierter Partner/Dienstleister bearbeitet und verwendet werden dürfen. Der Kunde ist entsprechend damit einverstanden, dass seine Daten durch den Garagenbetrieb entsprechend an die Importeurin (den Importeur?) und/oder autorisierte Partner/Dienstleister weitergeleitet werden. Die Daten werden ausschliesslich in Übereinstimmung mit den schweizerischen Bestimmungen zum Datenschutz verwendet. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe von Daten an unbefugte Dritte. Sollte der Kunde mit dem Erhalt von elektronischer Werbung resp. der Befragung im Hinblick auf die Kundenzufriedenheit resp. dergleichen nicht einverstanden sein, hat dieser eine entsprechende schriftliche Erklärung dem Garagenbetrieb zu übermitteln.

12. Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB hat nicht die Ungültigkeit der AGB als Ganzes zur Folge. Weggefallene Bestimmungen und allfällige Lücken sind vielmehr unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der involvierten Parteien so zu füllen, dass der Zweck der AGB möglichst erfüllt wird.

13. Änderung der AGB

Die vorliegenden AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages resp. Bestellung des Kunden gültigen Fassung.

Der Garagenbetrieb behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und einseitig zu ändern. Die jeweils aktuellste Version wird auf der Homepage des Garagenbetriebs veröffentlicht resp. liegt beim Empfang und/oder Kundendienst auf und/oder wird beim Kundendienst ausgehängt.

14. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Der Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten und damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche ist der Sitz des Garagenbetriebes, soweit von Gesetzes wegen kein zwingender Gerichtsstand vorgesehen ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde Sitz / Wohnsitz im Ausland hat. Dem Garagenbetrieb steht es auch offen, den Kunden auch an deren Sitz / Wohnsitz zu belangen.

Anwendbar ist ausschliesslich das materielle Recht der Schweiz, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts oder sonstiger internationaler Vereinbarungen.